 | Ausschreibung Gaukönigin bzw. Gaukönig im Schützengau
Würzburg
Beschlossen von der Gauvorstandschaft, den Vereinen bekanntgegeben im Rahmen der
Jahreshauptversammlung des Schützengaues Würzburg in Eibelstadt am 26.01.2003
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Amtszeit:
Die Gaukönige (Gaukönigin oder Gaukönig, sowie Gaujugendkönigin oder Gaujugendkönig)
bleiben 1 volles Jahr im Amt. Die Amtszeit beginnt bzw. endet jeweils zur Jahreshauptversammlung des
Schützengaues Würzburg (zur Zeit am letzten Januar-Sonntag).
Startberechtigung:
Startberechtigt sind alle ab Erhalt dieser Ausschreibung amtierenden Schützenköniginnen,
Schützenkönige und Jugendkönige eines jeden Vereins oder Gesellschaft, die dem
Schützengau Würzburg angeschlossen sind.
Austragungsmodus:
Jeder Verein im Schützengau Würzburg erhält in der Jahreshauptversammlung (ab 2004) 1 Kuvert mit
speziell gekennzeichneten Schießscheiben für Luftgewehr und Luftpistole.
Im Jahr 2003 erfolgt die Versendung der Schießscheiben später im laufenden Jahr.
Das Kuvert enthält folgende Scheiben:
- 2 Luftgewehr- und 2 Luftpistolen-Scheiben für die Ermittlung der Gaukönigin/des
Gaukönigs
- 1 Luftgewehr- und 1 Luftpistolen-Scheibe für die Ermittlung der Gaujugendkönigin/des
Gaujugendkönigs
Pro Vereinskönig kann nur 1 Schuss stehend freihändig abgegeben werden. Hat ein Verein nur den
Schützenkönig werden von den 4 Schießscheiben nur 1 beschossen. Hat ein Verein aber zusätzlich
noch eine Schützenkönigin so darf auch sie schießen, also werden von den 4 Schießscheiben
demnach 2 beschossen. Ob nun eine Luftgewehr- oder eine Luftpistolenscheibe vom Schützenkönig bzw. der
Schützenkönigin benutzt wird, liegt in deren ermessen. (Ein LG-Schütze wird natürlich auch
eine LG-Scheibe benutzen, ein LP-Schütze eine LP-Scheibe).
Auch der Jugendkönig im Verein darf sich die Schießscheibe, ob LG oder LP, natürlich ebenfalls
aussuchen.
Gewertet wird der Teiler, wobei bei der LP-Scheibe der erreichte Teilerwert gedrittelt wird.
Für die korrekte Abgabe des Schusses ist grundsätzlich der 1. Schützenmeister eines jeden
Vereins verantwortlich und beurkundet dies durch seine Unterschrift auf der jeweiligen Scheibe.
Hinweis: Die Schuss-Abgabe sollte nicht in Schützen-Uniform erfolgen, sondern vielmehr in der
üblichen, auch bei Gaumeisterschaften zugelassenen, Schießkleidung!
Schießzeit:
Von der Jahreshauptversammlung am letzten Januar-Sonntag bis zum 31. Dezember des gleichen Jahres hat jeder
Gau-Verein Zeit, die 2 oder 3 Schuss von seinen Majestäten schießen zu lassen.
Ausnahme 2003: Nach Eingang der Schießscheiben bis zum 31. Dezember des gleichen Jahres.
Beispiel (ausgearbeitet vom Webmaster, kann jeder Verein natürlich machen, wie er will!):
| Wenn das Vereins-Königsschießen immer im Oktober
stattfindet, hat der Verein 2 Möglichkeiten: | | 1. | Der neue ab Oktober proklamierte Vereins-König schießt
noch bis Ende des Jahres auf die Gaukönigsscheibe, dann könnte sich die Vereinskönigs-Amtszeit
und die des Gaukönigs ein dreiviertel Jahr überschneiden.
Gretchenfrage: Welche Kette trägt er denn nun dann bei den diversen
Veranstaltungen? | Schlechte
Lösung! | | 2. | Der neue ab Oktober proklamierte Vereins-König schießt
erst im kommenden Jahr zwischen Januar und Oktober auf die Gaukönigsscheibe.
Dann überschneiden sich die Amtszeiten nicht: im 1. Jahr repräsentiert der König seinen
Verein, im Jahr darauf den Schützengau Würzburg. | Sehr gute
Lösung! |
Gaukönigsproklamation:
Die beschossenen und auch die unbeschossenen Schießscheiben müssen also bis zum 31.
Dezember beim 1. Gauschützenmeister Wolfgang Kraft, Goldbergstr. 20, 97078 Würzburg im Briefkasten
sein. (eMail für Rückfragen: wolga-kraft[at]t-online.de)
Alle bis zu diesem Stichtag eingegangenen Schießscheiben nehmen an der Auswertung zur Gaukönigin/zum
Gaukönig und der Gaujugendkönigin/dem Gaujugendkönig teil. Verspätet eintreffende
Schießscheiben können dann für die aktuelle Auswertung nicht mehr berücksichtigt werden,
was sehr schade wäre - also rechtzeitig abschicken!.
Anfang Januar wertet dann die Gausportleitung die Schießscheiben aus. Die neuen Würdenträger
werden 2 Wochen vor der Jahreshauptversammlung vom Gauschützenmeister verständigt.
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung des Schützengaues Würzburg erfolgt dann die feierliche Proklamation
des neuen Gauschützenkönigs bzw. der Gauschützenkönigin, sowie des Gaujugendkönigs bzw. der
Gaujugendkönigin.
Gaukönigsproklamation 2003:
Das Gaukönigsschießen 2003 fand während des 48. Gauschießens in Eibelstadt lt. deren
Ausschreibung statt.
Schießtage waren vom 22. April bis zum 18. Mai 2003 (nährere Infos: siehe "Gauschießen").
Aber bereits die in 2003 amtierenden Vereins-Königinnen/-Könige und Jugendkönige nahmen
trotzdem schon am Gaukönigsschießen für die Proklamation im Januar 2004 teil!
Der Gaukönig 2003 (Detlef Schulze SG Güntersleben) hatte demnach leider nur ein halbes Jahr sein Amt inne.
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© by
Schützengau Würzburg, Webmaster Uwe
Anderl lt. Organisation der Gauvorstandschaft.
(Erstellt am 01.02.2003) |
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