Zurück zum Hauptfenster | Zurück zum Gau-Archiv     Neuorganisation Amtszeit und Austragungsmodus Gaukönigin/Gaukönig und Kronzprinz ab 2003    (Seite drucken)

Ausschreibung Gaukönigin bzw. Gaukönig im Schützengau Würzburg

Beschlossen von der Gauvorstandschaft, den Vereinen bekanntgegeben im Rahmen der Jahreshauptversammlung des Schützengaues Würzburg in Eibelstadt am 26.01.2003


Gaukönigskette 2002

Amtszeit:

Die Gaukönige (Gaukönigin oder Gaukönig, sowie Gaujugendkönigin oder Gaujugendkönig) bleiben 1 volles Jahr im Amt. Die Amtszeit beginnt bzw. endet jeweils zur Jahreshauptversammlung des Schützengaues Würzburg (zur Zeit am letzten Januar-Sonntag).


Startberechtigung:

Startberechtigt sind alle ab Erhalt dieser Ausschreibung amtierenden Schützenköniginnen, Schützenkönige und Jugendkönige eines jeden Vereins oder Gesellschaft, die dem Schützengau Würzburg angeschlossen sind.


Austragungsmodus:

Jeder Verein im Schützengau Würzburg erhält in der Jahreshauptversammlung (ab 2004) 1 Kuvert mit speziell gekennzeichneten Schießscheiben für Luftgewehr und Luftpistole.
Im Jahr 2003 erfolgt die Versendung der Schießscheiben später im laufenden Jahr.

Das Kuvert enthält folgende Scheiben:
  • 2 Luftgewehr- und 2 Luftpistolen-Scheiben für die Ermittlung der Gaukönigin/des Gaukönigs
  • 1 Luftgewehr- und 1 Luftpistolen-Scheibe für die Ermittlung der Gaujugendkönigin/des Gaujugendkönigs

Pro Vereinskönig kann nur 1 Schuss stehend freihändig abgegeben werden. Hat ein Verein nur den Schützenkönig werden von den 4 Schießscheiben nur 1 beschossen. Hat ein Verein aber zusätzlich noch eine Schützenkönigin so darf auch sie schießen, also werden von den 4 Schießscheiben demnach 2 beschossen. Ob nun eine Luftgewehr- oder eine Luftpistolenscheibe vom Schützenkönig bzw. der Schützenkönigin benutzt wird, liegt in deren ermessen. (Ein LG-Schütze wird natürlich auch eine LG-Scheibe benutzen, ein LP-Schütze eine LP-Scheibe).

Auch der Jugendkönig im Verein darf sich die Schießscheibe, ob LG oder LP, natürlich ebenfalls aussuchen.

Gewertet wird der Teiler, wobei bei der LP-Scheibe der erreichte Teilerwert gedrittelt wird.

Für die korrekte Abgabe des Schusses ist grundsätzlich der 1. Schützenmeister eines jeden Vereins verantwortlich und beurkundet dies durch seine Unterschrift auf der jeweiligen Scheibe.

Hinweis: Die Schuss-Abgabe sollte nicht in Schützen-Uniform erfolgen, sondern vielmehr in der üblichen, auch bei Gaumeisterschaften zugelassenen, Schießkleidung!


Schießzeit:

Von der Jahreshauptversammlung am letzten Januar-Sonntag bis zum 31. Dezember des gleichen Jahres hat jeder Gau-Verein Zeit, die 2 oder 3 Schuss von seinen Majestäten schießen zu lassen.
Ausnahme 2003: Nach Eingang der Schießscheiben bis zum 31. Dezember des gleichen Jahres.

Beispiel (ausgearbeitet vom Webmaster, kann jeder Verein natürlich machen, wie er will!):
Wenn das Vereins-Königsschießen immer im Oktober stattfindet, hat der Verein 2 Möglichkeiten:
1.Der neue ab Oktober proklamierte Vereins-König schießt noch bis Ende des Jahres auf die Gaukönigsscheibe, dann könnte sich die Vereinskönigs-Amtszeit und die des Gaukönigs ein dreiviertel Jahr überschneiden.
Gretchenfrage: Welche Kette trägt er denn nun dann bei den diversen Veranstaltungen?
Schlechte Lösung!
2.Der neue ab Oktober proklamierte Vereins-König schießt erst im kommenden Jahr zwischen Januar und Oktober auf die Gaukönigsscheibe. Dann überschneiden sich die Amtszeiten nicht: im 1. Jahr repräsentiert der König seinen Verein, im Jahr darauf den Schützengau Würzburg.Sehr gute Lösung!


Gaukönigsproklamation:

Die beschossenen und auch die unbeschossenen Schießscheiben müssen also bis zum 31. Dezember beim 1. Gauschützenmeister Wolfgang Kraft, Goldbergstr. 20, 97078 Würzburg im Briefkasten sein. (eMail für Rückfragen: wolga-kraft[at]t-online.de)
Alle bis zu diesem Stichtag eingegangenen Schießscheiben nehmen an der Auswertung zur Gaukönigin/zum Gaukönig und der Gaujugendkönigin/dem Gaujugendkönig teil. Verspätet eintreffende Schießscheiben können dann für die aktuelle Auswertung nicht mehr berücksichtigt werden, was sehr schade wäre - also rechtzeitig abschicken!.

Anfang Januar wertet dann die Gausportleitung die Schießscheiben aus. Die neuen Würdenträger werden 2 Wochen vor der Jahreshauptversammlung vom Gauschützenmeister verständigt.

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung des Schützengaues Würzburg erfolgt dann die feierliche Proklamation des neuen Gauschützenkönigs bzw. der Gauschützenkönigin, sowie des Gaujugendkönigs bzw. der Gaujugendkönigin.

Gaukönigsproklamation 2003:

Das Gaukönigsschießen 2003 fand während des 48. Gauschießens in Eibelstadt lt. deren Ausschreibung statt.
Schießtage waren vom 22. April bis zum 18. Mai 2003 (nährere Infos: siehe "Gauschießen").

Aber bereits die in 2003 amtierenden Vereins-Königinnen/-Könige und Jugendkönige nahmen trotzdem schon am Gaukönigsschießen für die Proklamation im Januar 2004 teil!
Der Gaukönig 2003 (Detlef Schulze SG Güntersleben) hatte demnach leider nur ein halbes Jahr sein Amt inne.


© by Schützengau Würzburg, Webmaster Uwe Anderl lt. Organisation der Gauvorstandschaft.
(Erstellt am 01.02.2003)

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